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Zuständiger Landesverband:
Schafzuchtverband Nordrhein-
Schafzüchtervereinigung Nordrhein-
Bleichstr. 41, 33102 Paderborn
Tel.: 05251/32561
Fax: 05251/34393
Email: schafzuchtverband@lwk.nrw.de
Informationen zur Viehverkehrsverordnung
Eine EU-
Beim Handel von Schafen erhält der Käufer vom Verkäufer ein Begleitpapier, welches dieser drei Jahre aufbewahren muss. Der Verkäufer behält eine Kopie. Das Begleitpapier ist beim Transport zu eigenen Weiden nicht erforderlich.
Das neue Bestandsregistermuster mit den entsprechenden Anlagen und dem Begleitpapier finden Sie als Exceldatei unter
Informationen zur Schafkennzeichnung
Die neue Viehverkehrsverordnung legt fest, dass alle Schafhalter ihre Tiere spätestens mit einem halben Jahr und beim Verlassen des Betriebes (Verkauf) mit bestimmten Ohrmarken, auf denen die letzten Ziffern der Registriernummer der Tierseuchenkasse vermerkt sind, gekennzeichnet werden müssen.
Ohrmarken können über den Landeskontrollverband NRW, Bischofstr. 85, 47809 Krefeld,
Tel. 02151-
Ausbildung von Border-
Im Rhein-
Internetseiten unserer Schafzüchter
www.aust-
www.texelschaf.de (Dumke, Gerd, Windeck)
www.texelschafe.de (Tillmann, Kurt, Much)